Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.

Compliance als Bestandteil guter Unternehmensführung zielt darauf ab, die Einhaltung aller für das Unternehmen maßgeblichen Gesetze, Vorschriften, Verfahren und Abläufe sicherzustellen, um auf diese Weise Schäden vom Unternehmen und seinen Kunden sowie Geschäftspartnern abzuwenden. Liegt ein Organisationsverschulden vor, kann dies eine weitgehende Haftung begründen. Regelverstöße ziehen üblicherweise auch einen nachhaltigen Ruf-, Ansehens- und Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit nach sich. Das gilt insbesondere, wenn die Verstöße im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen aufgedeckt werden. Ebenso führen entsprechende Verstöße zu Irritationen und Verunsicherungen bei den Arbeitnehmern sowie zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern. Und nicht zuletzt kann die Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, etwa wegen Steuerhinterziehung und Korruption, zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen führen, wenn das betroffene Unternehmen börsennotiert ist. Deshalb ist gerade im Bereich der Compliance eine vorsorgende Rechtspflege und damit verbundene anwaltliche Beratung von zunehmender Bedeutung für die Unternehmen. Schwerpunkte der Beratung liegen der Natur der Sache nach im Arbeits-, Arbeitsschutz-, Datenschutz-, Kartell-, IT-, Steuer-,  Straf- und Umweltrecht. Für die aufsichtspflichtigen Organe der Gesellschaft gilt es, durch eine wirksame und effiziente Compliance-Organisation ein Organisationsverschulden sowie eine damit ggf. einhergehende existenzvernichtende Eigenhaftung zu vermeiden.

Die Datenschutzkonformität von Compliance-Maßnahmen wird mit Blick auf die DS-GVO, den Arbeitnehmerdatenschutz nach dem BDSG und die betriebliche Mitbestimmung – insbesondere nach § 87 BetrVG – zunehmend bedeutsamer, komplexer und haftungsträchtiger. Wirksamer Datenschutz, Berechtigungs- und Zugriffskonzepte, Transparenz und betriebliche Akzeptanz der Compliance-Systeme sowie die Mitbestimmung durch den Betriebsrat sollten als Wettbewerbsvorteil und unverzichtbarer Bestandteil der Firmenphilosophie verstanden werden, wie sie etwa in Ethikrichtlinien, Verhaltensregeln (sog. Codes of Conduct), Grundsätzen der Gesellschaft und datenschutzrechtlich relevanten Betriebsvereinbarungen ihren Ausdruck finden.

Es gilt durch geeignete Maßnahmen (Whistleblower-Hotline, Ombudsmann, EDV-gestützte Überwachung, Compliance-Reviews, Audits, Zugriffs- und Berechtigungskonzepte usw.) wirksame Informations- und Kommunikationsflüsse im Unternehmen sicherzustellen, die den internen Ermittlern die für ihre Überwachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse vermitteln, eine Sanktionierung von Verstößen ermöglichen und ein entsprechendes Fehlverhalten in der Zukunft wirksam ausschließen.

Der Beratungs- und rechtliche Themenkatalog, der mit dem Begriff der arbeitsrechtlichen Compliance und dem arbeitsrechtlichen Datenschutz adressiert wird, ist vielgestaltig und wird immer wieder – nicht zuletzt aufgrund der technologischen Entwicklung – durch weitere Themen erweitert. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Themen und klären Sie dabei auch über die aktuellen Entwicklungen, den damit verbundenen Handlungsbedarf und tragfähige Lösungskonzepte auf. Die nachfolgenden rechtlichen Stichworte benennen ohne Anspruch auf Vollständigkeit Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratungspraxis:

  • AGG und Diskriminierungsverbote
  • Arbeitsstrafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Background-Checks
  • Berechtigungs- und Zugriffskonzepte
  • Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen
  • E-Mail Screening
  • Fragerechte des Arbeitgebers und Mitarbeiterbefragungen
  • Geheimnisschutz nach dem GeschGehG und Verschwiegenheitspflichten
  • Grenzen zulässiger Ermittlungsmaßnahmen, Beweisverwertungsverbote
  • Kompetenzmanagementsysteme zur Personalsteuerung und –entwicklung
  • Präventive Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen (Stichworte: Rasterfahndung und Screening)
  • RFID, Biometrie, etc.
  • Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Telefonüberwachung
  • Videoüberwachung.