Was macht einen guten Rechtsanwalt aus?
Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Diese beiden Fragen stellt sich in der Regel ein Mandant, der anwaltliche Hilfe, Beratung und Vertretung im Arbeits- oder Dienstrecht sucht.
Anwaltliches Fachwissen, Spezialisierung
Entsprechend der Fachanwaltsordnung (FAO) müssen Fachanwälte für Arbeitsrecht besondere theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachweisen und über besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht verfügen. Können sie diese Qualifikationen nachweisen, verleiht ihnen die zuständige Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Als rechtssuchender Mandant ist der Fachanwaltstitel eine Gewähr dafür, dass sich der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Gebiet des Arbeits- und Dienstrechts im besonderen Maße auskennt und in diesen Rechtsgebieten über ein überdurchschnittliches Wissen verfügt. Auch die jährliche Fortbildungsverpflichtung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht stellt sicher, dass der rechtssuchende Mandant eine qualifizierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht erhält. Die Spezialisierung Ihres Rechtsanwalts als Fachanwalt für Arbeitsrecht verschafft Ihnen einen grundlegenden Vorteil in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber. Auch in Bezug auf die Verfahrenseinleitung und -führung sowie die Prozesstaktik macht die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht Sinn für den Mandanten.
Akademische Titel
Nach den meisten Promotionsordnungen der Universitäten in Deutschland darf nur ein Jurist nach der Ersten juristischen Prüfung promovieren, der ein „überdurchschnittlich gutes Examen“ abgelegt hat. Entsprechend ist der Doktortitel ein direktes Qualitätsmerkmal, das Rückschlüsse auf die fachliche und rechtliche Qualifikation ihres Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht zulässt.
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen zu aktuellen Rechtsthemen zeigen, dass sich ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit seinem Rechtsgebiet auch wissenschaftlich auseinandersetzt und die aktuelle Rechtsdiskussion sowie -entwicklung verfolgt, einschätzt und mitprägt. Gelingt es dem Rechtsanwalt im Zuge seiner Veröffentlichungen komplexe und rechtlich schwierige Sachverhalte für jedermann verständlich darzustellen und für die Praxis tragfähige Lösungswege aufzuzeigen, ist davon auszugehen, dass er über diese Fähigkeiten auch im konkreten arbeitsrechtlichen Mandat sowie bei Ihrer Beratung und Vertretung verfügt.
Besonderes persönliches Vertrauensverhältnis
Die Wahl Ihres Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht ist Vertrauenssache und höchst persönlich. In der Regel kommt es im Zuge einer anwaltlichen Mandatierung und Beauftragung zu einer oftmals langjährigen, dauerhaften Zusammenarbeit. In den Streitfällen und Mandaten geht es vielfach um sehr persönliche, vertrauliche und sensible Lebenssachverhalte. Es ist daher unerlässlich, ein gutes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant aufzubauen. Sie als Mandant müssen uns als Ihren Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht vertrauen. Nur unter dieser Voraussetzung können wir Chancen und Risiken Ihres Falles mit Ihnen offen erörtern und für Sie und Ihr rechtliches Problem die bestmögliche Lösung finden.
Gesamtpaket aus Know-How und praktischen Fähigkeiten
Den „guten“ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht zeichnet damit ein Gesamtpaket aus fachlichem Know-How und praktischen Fähigkeiten, wie etwa Praxiserfahrung, Branchenkenntnis, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und Dienstleistungsansatz, aus. Und als Ihre Anwälte müssen wir Ihnen zuhören. Nur wenn Sie sich als Mandant ernstgenommen, verstanden und rundum gut aufgehoben fühlen, ist dies die Grundlage für eine effektive, erfolgreiche Zusammenarbeit. Unser Dienstleistungsansatz wird insoweit durch folgende Parameter maßgeblich bestimmt:
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Durchsetzungskraft
- Kritikfähigkeit
- Einfühlungsvermögen und
- Loyalität.
In Zeiten des Internets und App-basierter Anwendungen erscheint es vielleicht ein wenig althergebracht. Indes sehen wir das persönliche Beratungsgespräch zwischen uns und Ihnen immer noch als die beste Form, um das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant vertrauensvoll zu begründen. In einem persönlichen Gespräch können Sie sich als Mandant ein erstes Bild von unseren Personen, unseren Fähigkeiten und unserem Leistungsangebot machen. Insbesondere können Sie in einem entspannten zeitlichen Rahmen alle Sie drängenden Fragen und interessierenden Gesichtspunkte in Ruhe mit uns durchsprechen. Selbstverständlich können Sie sich auch auf unserer Website einen ersten Eindruck von unserer Tätigkeit und von unseren anwaltlichen Leistungen machen.
Objektivität, Loyalität und Vertrauen
Als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht mit Sitz in Köln ist es unsere Aufgabe, Sie nach bestem Wissen und Können unabhängig zu beraten und Ihre Rechtssituation objektiv zu bewerten sowie Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Hierzu ist es wichtig, dass wir Ihre Zielvorstellungen umfassend kennen und über den gesamten rechtlich zu prüfenden Lebenssachverhalt Kenntnis haben. Wenn wir Ihr Mandat im Arbeits- oder Dienstrecht übernehmen, handeln wir ausschließlich in Ihrem Interesse. Unsere Dienstleistung schließt es selbstverständlich ein, Sie offen und transparent über den Verlauf Ihres Mandats zeitnah zu unterrichten und sich regelmäßig mit Ihnen auszutauschen, damit Sie über alle Einzelheiten Ihres Falles informiert sind. Bei uns sind Sie stets der „Herr des Verfahrens“ und über die entstehenden Kosten klären wir Sie jederzeit transparent auf.
Als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht unterliegen wir einer strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Nichts von dem was Ihr Mandat und Ihre Person betrifft, dringt nach außen. Insoweit können Sie sich sicher fühlen, auch persönliche, ggf. unangenehme Details Ihres Falles anzusprechen und offen zu legen.
Als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht werden wir nach unserem Selbstverständnis alles daransetzen, Ihre Rechte und Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln beraten wir Sie bei Holthausen Maaß Steffan Rechtsanwälte, Fachanwälte PartmbB gerne nach Terminvereinbarung mit unserem Sekretariat in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns unter den auf dieser Website ausgewiesenen Kontaktdaten.