Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – bei dem Ausspruch von Kündigungen und in Kündigungsschutzprozessen bundesweit durch alle gerichtlichen Instanzen.

Sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite erfordert die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses fundierte rechtsgebietsübergreifende Kenntnisse im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Angesichts der Vielzahl der in einem Prozessvergleich zu berücksichtigenden und zu regelnden Punkte mit oftmals existentieller Bedeutung (Abfindung, Betriebliche Altersversorgung, Erledigungsklausel, Freistellung, Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung, (variable) Vergütung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Zeugnis u.a.) ist dem durch eine arbeitgeberseitige Kündigung betroffenen Arbeitnehmer eine (fach-)anwaltliche Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess dringend zu empfehlen.

Auf der Arbeitgeberseite steht die Wirksamkeit der Kündigung im Mittelpunkt des Interesses. Neben einzuhaltenden Formvorschriften rückt damit der Kündigungsgrund in das Zentrum der rechtlichen Überlegungen. Der eine Kündigung rechtfertigende Grund ist an den Vorgaben der Gesetze, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz, zu messen. Zusätzlich sind tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Bestimmungen zu beachten, die ebenfalls das arbeitgeberseitige Kündigungsrecht einschränken können. Und zuletzt ist die Kündigung einzelfallbezogen immer an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzengerichte auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Der Arbeitnehmer, der eine Kündigung für ungerechtfertigt hält, hat innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu klagen (Klagefrist gemäß §§ 4, 7 KSchG). Wird die vorstehende Klagefrist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als wirksam.

Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten wirtschaftlich tragfähige und rechtssichere Lösungen, ggf. unter Einschaltung der Gerichte, auszuhandeln. Während wir Sie durch den Kündigungsrechtstreit begleiten, stimmen wir mit Ihnen die Prozesstaktik individuell ab und klären sie über die Chancen und die Risiken des Rechtsstreits auf.

Angesichts der im Arbeitsgerichtsprozess nach § 12 a ArbGG geltenden, vom allgemeinen Zivilprozess abweichenden Kostentragungspflicht im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren beraten wir Sie bei der Mandatsübernahme transparent über die entstehenden Kosten und Rechtsanwaltsgebühren.

Als Teil unseres umfassenden Dienstleistungsangebots führen wir für Sie den Schriftwechsel mit ihrer Rechtsschutzversicherung und regeln nach erfolgter Deckungschutzzusage Ihren Schadensfall.