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Wir agieren Hand in Hand

Wir sind Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte im Arbeitsrecht

Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant

Das Vertrauen, das Sie in unsere Kanzlei Holthausen & Maaß als Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen, ist unser Ansporn. Wir sind an langfristigen und vertrauensvollen Mandantenbeziehungen und rundum zufriedenen Mandanten interessiert. Gemeinsam finden wir für Sie individuelle und tragfähige Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Probleme und Fragestellungen.

Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, Verschwiegenheit

Unsere individuelle anwaltliche Beratung und die erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen im Arbeitsrecht setzen eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Ihnen als Mandant und uns als Ihren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht voraus. Diese umfassende Kommunikation und zeitnahe Beratung garantieren wir Ihnen als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht ebenso wie unsere strikte anwaltliche Verschwiegenheit und Professionalität in allen Ihren Rechtsangelegenheiten.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Praxiserfahrung

Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten wird das Arbeitsrecht durch besonders viele gesetzliche Spezialregelungen und deren ständige Weiterentwicklung geprägt. Die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert und füllt diese Gesetze für Arbeitsrecht zusätzlich aus. Insbesondere im Arbeitsrecht ist es deshalb besonders ratsam, direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu mandatieren, der über eine nachgewiesene besondere Sach- und Fachkenntnis sowie eine entsprechend weitreichende Praxiserfahrung im Arbeitsrecht verfügt.

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, unser anwaltliches Tätigkeitsfeld

Das Arbeitsrecht hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine sehr hohe rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung. Das Arbeitsrecht weist dabei zahlreiche Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten, wie unter anderem dem Sozialversicherungs- und dem Steuerrecht, auf.

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Betroffen sind etwa die Gestaltung, Änderung, Ergänzung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Gestaltung und Verhandlung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, die Abberufung als Geschäftsführer, Kündigungen, die einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen, die frühzeitige, taktische Abwehr einer erwarteten Kündigung, die Gegendarstellung zu einer Abmahnung und ihre Abwehr, die gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren, Leistungsklagen im Zusammenhang mit einer ausstehenden Vergütung (Gratifikationen, Bonus, Provisionen, Tantiemen und Zielvereinbarungen).

Im kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Interessenwahrnehmung und -durchsetzung von Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften. Stichworte in diesem arbeitsrechtlichen Kontext sind die Überprüfung, Gestaltung, der Abschluss und die Umsetzung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie die Planung, Durchführung und Begleitung von Einigungsstellen. Wir verhandeln für unsere Mandanten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch Themen der betrieblichen Mitbestimmung und führen für sie Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Einen breiten Raum unserer anwaltlichen Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht bilden Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Nachweis unserer Qualifikation als Anwälte für Arbeitsrecht

Unsere Qualifikation und Spezialisierung im Arbeitsrecht können wir durch eine langjährige berufliche Tätigkeit und Erfahrung unserer Anwälte im Arbeitsrecht nachweisen. Die Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht von Holthausen & Maaß sind promoviert und verfügen jeder über eine große Anzahl von Fachveröffentlichungen und treten regelmäßig bei arbeitsrechtlichen Seminaren und Vortragsveranstaltungen als Redner auf (mehr hierzu unter: https://www.holthausen-maass.de/veranstaltungen und https://www.holthausen-maass.de/publikationen).

Persönliche Beratung, zeitnaher Besprechungstermin

Wir bieten Ihnen als Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht eine umfassende Beratung im Arbeitsrecht und eine dienstleistungsorientierte Betreuung und Vertretung ihrer Interessen. Gerade im Arbeitsrecht drängt oft die Zeit beim Treffen wichtiger, wegweisender Entscheidungen. Bei uns bekommen Sie als Mandant im Arbeitsrecht nach Kontaktaufnahme einen zeitnahen ersten Besprechungstermin bei einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte.

In persönlichen Beratungsgesprächen mit Ihnen nehmen wir uns als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht Zeit für Sie, Ihre Rechtsfragen und Probleme. Gemeinsam finden wir mit Ihnen die für Sie passende arbeitsrechtliche Lösung Ihres Falles.